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Tarife

Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Familien

Deckung über die Grundversicherung der Krankenkasse Ihres Kindes (ab 1. Juli 2022)

Mit der Einführung des Anordnungsmodells werden per 1. Juli 2022 Leistungen von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechenden Qualifikationen und dem Vorliegen einer ärztlichen Anordnung von der Grundversicherung übernommen.

Aufgrund der Erfüllung der eidgenössischen Anforderungen und der kantonalen Zulassung kann die Praxis ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen.

 

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Ärztin oder eines Arztes in Allgemeinmedizin, Kindermedizin, Psychiatrie beziehungsweise einer Fachärztin oder eines Facharztes (Schwerpunkt  psychosomatische und psychosoziale Medizin) angeordnet werden.

Zur Klärung von Fragen nehmen Sie bitte mit der Praxis Kontakt auf. Weitere Informationen über das Anordnungsmodell finden Sie auf der Webseite der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP).

Per 1. Juli 2022 laufende Therapien im Rahmen der Zusatzversicherung

Den Klientinnen und Klienten, die in der Praxis bereits in laufender Behandlung sind und die Kosten von der Zusatzversicherung der Krankenkasse übernommen werden, wird empfohlen die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu klären.

Invalidenversicherung / Unfallversicherung

Liegen bei Kindern und Jugendlichen aufgrund medizinischer Voraussetzungen eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) beziehungsweise der Unfallversicherung für eine Psychotherapie bei Ihrem Kind vor, beteiligen sich die Institutionen an den Kosten.

Private Finanzierung

Die Kosten für eine Behandlung können auch privat beglichen werden. Insbesondere Beratungen oder ein ausschliessliches Lerncoaching ohne Vorliegen eines Krankheitswertes müssen selbst getragen werden. Gerne informieren wir Sie über die entsprechenden Tarife.

Absagen

Werden im Verhinderungsfall abgemachte Termine nicht wahrgenommen, können diese mindestens 24 Stunden vorher ohne Kosten abgesagt werden. Die Kosten für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden zum regulären Stundenansatz privat verrechnet.

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